Mehr Gehalt im Dezember

Angestellte bekommen von ihren Arbeitgebern im Dezember mehr Gehalt ausgezahlt. Der Bundesrat hat am 22. November das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen, das die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 beinhaltet.

Der Kinderfreibetrag steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro.

Der Grundfreibetrag, also das steuerliche Existenzminimum, steigt um 180 Euro auf dann 11.784 Euro. Hintergrund ist hier, dass das steuerliche und das sozialrechtliche Existenzminimum unterschiedlich waren. Nun wird das im Dezember rückwirkend für die Monate Januar bis November korrigiert.

Die Tabellen und Lohnprogramme für den Lohnsteuerabzug 2024 wurden bereits mehrfach geändert. Für Dezember 2024 sind nochmals neue Tabellen bekanntgegeben worden.

Die gute Nachricht: Die Lohnsteuerberechnungen für die Lohnabrechnungszeiträume Januar 2024 bis November 2024 bleiben unverändert. Die Korrektur erfolgt ausschließlich über die Lohnabrechnung für den Dezember 2024.