Der Weg zur E-Rechnung – Seien Sie empfangsbereit!

Ob Sie ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen erhalten, hängt davon ab, ob Ihre Geschäftspartner bereits umstellen. Doch eines ist sicher: Ihre Empfangsbereitschaft muss stehen!

Achtung: Empfangsbereitschaft ist Pflicht – für alle Unternehmen!

Ab dem  1. Januar 2025 gilt: Jedes Unternehmen in Deutschland muss in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Und das betrifft wirklich alle, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Vermieter, Ärzte, Kleinunternehmer oder Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen E-Rechnungen empfangen können. Deshalb:

Richten Sie eine gesonderte E-Mail-Adresse ein, z. B. rechnung@unternehmen.de.

Klären Sie Details mit Ihren Lieferanten: Wer stellt ab 2025 E-Rechnungen aus? Welches Format und welche Übermittlungsart werden genutzt?

Unser Tipp: Nutzen Sie die nächsten 15 Tage! Je besser Sie vorbereitet sind, desto leichter gelingt der Start ins neue Jahr – und in die Ära der E-Rechnung.

Im nächsten Post sagen wir Ihnen, ab wann der Versand von E-Rechnungen Pflicht ist.