E-Rechnung in der Praxis

Wie lassen sich vereinnahmte Zahlungen und die Umsatzsteuer rechtskonform ausweisen?

In Endrechnungen müssen vereinnahmte Zahlungen aus Voraus- und Anzahlungsrechnungen und die enthaltene Umsatzsteuer angegeben werden. Doch in den gängigen E-Rechnungsformaten ZUGFeRD (EXTENDED) und XRechnung ist dies nur eingeschränkt umsetzbar.

Das Bundesministerium für Finanzen hat deshalb eine Übergangslösung bis Ende 2027 geschaffen: Die Angaben können als unstrukturierte Datei in die E-Rechnung integriert werden.

Wie dies konkret umgesetzt werden kann, zeigt die BVBS-Arbeitsgruppe E-Rechnung in ihrer 𝗜𝗺𝗽𝗹𝗲𝗺𝗲𝗻𝘁𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗲𝗺𝗽𝗳𝗲𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴 zur Zahlungsaufstellung in der E-Rechnung. Damit liefert sie Softwareunternehmen eine präzise Anleitung zur Einbindung der Zahlungsaufstellung in Softwarelösungen, so dass Anwendende Rechtssicherheit beim Erstellen von E-Rechnungen erhalten.