2025: Lohnkosten steigen/Netto-Gehälter sinken
Zum 1. Januar 2025 treten die neuen Sozialversicherungsrechengrößen in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Die Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt auf 8.050 € monatlich (96.600 € jährlich).
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die Jahresentgeltsgrenze auf 5.512,50 € monatlich (66.150 € jährlich).
Außerdem steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 73.800 € jährlich.
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2025 wird 3.745 € monatlich (44.940 € jährlich) betragen.
Für Arbeitgeber ist es wichtig, diese Anpassungen bei der Gehalts- und Beitragsplanung für 2025 zu berücksichtigen.
Für manche Angestellte bedeutet es weniger Netto-Lohn.