EU-Rechnungshof zum Thema Steuervermeidung: Deutschlands Spitzenplatz im Informationsaustausch
Der EU-Rechnungshof hat gestern seinen Sonderbericht zu den EU-Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Steuerregelungen und Steuervermeidung durch Unternehmen veröffentlicht.
Besonders hervorzuheben ist die Rolle der deutschen Finanzverwaltung: Sie ist die fleißigste in Europa und meldet satte 49,3% der Datensätze im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs. Zum Vergleich: Die Niederlande kommen auf 14,7%, Frankreich auf 1,9% und Italien auf 1,6%.
Doch die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Rechnungshof stellt fest, dass weder die EU-Kommission noch die meisten Mitgliedstaaten über einen geeigneten Ansatz zur Messung der Leistung der Instrumente zur Bekämpfung schädlicher Steuerregelungen verfügen. Kein Wunder! Bereits im vergangenen Jahr zeigte eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag, dass die gesammelten Daten zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen kaum verwertbar sind. Von insgesamt rund 27.000 Meldungen wurden gerade einmal 24 Modelle mit rechtspolitischem Handlungsbedarf identifiziert.
Und trotzdem: Die bisherige Bundesregierung will im #Steuerfortentwicklungsgesetz nationale Meldepflichten einführen. Diese Entwicklung ist völlig unverständlich und ineffizient. Wir setzen uns in zahlreichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern entschieden dafür ein, dass diese Überlegungen nicht weiterverfolgt werden.
Der Aufwand für eine zusätzliche bürokratische Hürde, die kaum greifbare Ergebnisse liefert, ist nicht gerechtfertigt.