Bundesrat billigt Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 zugestimmt (BR-Drucks. 540/24 (Beschluss)). Die Verordnung tritt zum1.1.2025 in Kraft.

Damit gelten im Jahr 2025 folgende Werte:

Grenzwerte in der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 € beziehungsweise 5.512,50 € im Monat erhöht (2024: 62.100 € im Jahr bzw. 5.175 € im Monat).

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich 2025 auf jährlich 73.800 € beziehungsweise monatlich 6.150 € (2024 69.300 € im Jahr bzw. 5.775 € im Monat).

Änderungen in der Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt Anfang des Jahres – erstmals einheitlich in ganz Deutschland – auf 8.050 € im Monat (2024 7.450 € im Monat (Ost), 7.550 € im Monat (West)).

In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird die Einkommensgrenze von 9.300 € im Monat auf 9.900 € im Monat erhöht.

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, beträgt im Jahr 2025 vorläufig 50.493 € (2024: 45.358 €).

Rechengrößen ab 1.1.2025 im Überblick

 

Quellen: BR-Drucks. 540/24 (Beschluss)), BR-Drucks. 540/24 (il)

Nachricht aktualisiert am 29.11.2024: Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 wurde am 27.11.2024 im BGBl. 2024 I Nr. 365 verkündet. (il)