Neues Verfahren vor dem BVerfG (BFH)

Der BFH informiert über ein neues Verfahren beim BVerfG, welches hinsichtlich der Regelung des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO bedeutsam sein kann.

Das Verfahren betrifft die Zuständigkeit für die Anordnung der Außenprüfung betreffend den Steuerabzug nach § 50a EStG in der in den Jahren 2018 bis 2019 geltenden Fassung. Das Az. beim BVerfG lautet 1 BvR 1886/24 (Vorinstanz: BFH, Urteil v. 20.12.2023 – I R 21/21,)