Was ändert sich ab 2025 für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer

Der DStV-Steuerrechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung im November 2024 mit den Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befasst. Die mit dem JStG 2024 beschlossenen Neuerungen betreffen vor allem die Umsatzgrenzen, Fristen und Rechnungsanforderungen. Sie treten ab 2025 in Kraft. Hier die wichtigsten Punkte:

Neue Umsatzgrenzen:

Vorjahr: Maximal 25.000 € (statt bisher 22.000 €).

Laufendes Jahr: Maximal 100.000 € (statt bisher voraussichtlich 50.000 €).

Wichtig: Die Grenzen beziehen sich jetzt auf Nettoumsätze!

Fallstrick: Unterjähriger Wechsel möglich:

Ab 2025 gilt: Wird die Grenze von 100.000 EUR im laufenden Jahr tatsächlich überschritten, endet die Steuerfreiheit sofort. Bereits der Umsatz, der die Grenze überschreitet, unterliegt der Regelbesteuerung – inklusive der verpflichtenden Abrechnung der Umsatzsteuer.

Daher der Praxistipp: Umsatzentwicklung genau im Blick behalten!

Vereinfachte Rechnungen:

Eine gute Nachricht: Kleinunternehmer dürfen weiterhin Rechnungen in Papierform oder digital (PDF, Word etc.) ausstellen und sind von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen. Der Empfang muss jedoch weiterhin gewährleistet bleiben