Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln durch Einzelhändler

Eine Hinzuschätzung wegen Verstoßes gegen Auf­zeich­nungs­pflichten kommt nicht in Betracht, soweit der Steuer­pflichtige darauf vertrauen durfte, dass er von einer ihm durch das Bundes­ministe­rium der Finanzen (BMF) einge­räumten Auf­zeich­nungs­erleich­terung Gebrauch gemacht hat (BFH, Urteil v. 16.9.2024 – III R 28/22, veröf­fentl­icht am 28.11.2024).