Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG (BFH)

Wird das Entgelt für die Alters­teil­zeit­arbeit aufge­stockt, steht der Steuer­freiheit des Auf­stockungs­betrags nach § 3 Nr. 28 des Ein­kommen­steuer­gesetzes nicht entgegen, dass sich der Steuer­pflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Alters­teil­zeit befindet (BFH, Beschluss v. 24.10.2024 – VI R 4/22; veröf­fent­licht am 5.12.2024).