Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung

§ 1 Abs. 1a Satz 1 UStG beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem Über­tragen­den und dem Über­tragung­sempfän­ger erbracht werden. Die Nicht­steuer­barkeit erfasst daher keine Umsätze, die an Dritte aus­geführt werden. Für solche kommt die Anwen­dung des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG ledig­lich dann in Betracht, wenn insoweit eine (weitere) Geschäfts­veräuße­rung vorliegt (BFH, Urteil v. 29.8.2024 – V R 41/21; veröf­fent­licht am 05.12.2024).