Grunderwerbsteuer: Steuerbefreiung bei der Aufhebung einer WEG
Die Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG ist bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) unter Bildung von Miteigentum nicht entsprechend anwendbar (BFH, Urteil v. 31.7.2024 – II R 30/21; veröffentlicht am 5.12.2024).
Hintergrund: Gemäß § 7 Abs. 1 GrEStG wird für den Fall, dass Miteigentümer ein ihnen gehörendes Grundstück flächenweise teilen, die Steuer insoweit nicht erhoben, als der Wert des Teilgrundstücks, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, zu dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist.