Grunderwerbsteuer: Steuerbefreiung bei der Aufhebung einer WEG

Die Befreiungs­vor­schrift des § 7 Abs. 1 GrEStG ist bei der Auf­hebung einer Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaft (WEG) unter Bildung von Mit­eigentum nicht entsprechend anwend­bar (BFH, Urteil v. 31.7.2024 – II R 30/21; veröf­fent­licht am 5.12.2024).

Hintergrund: Gemäß § 7 Abs. 1 GrEStG wird für den Fall, dass Miteigen­tümer ein ihnen gehörendes Grund­stück flächen­weise teilen, die Steuer insoweit nicht erhoben, als der Wert des Teilgrund­stücks, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruch­teil entspricht, zu dem er am gesamten zu vertei­lenden Grund­stück beteiligt ist.