Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung

Eine steuerbare Vereini­gung von Anteilen an einer grund­besitzen­den Gesell­schaft in einer nieder­ländischen Stif­tung (stichting) ist nicht nach § 5 Abs. 2 GrEStG steuer­befreit, wenn die Stiftung bei einem Rechts­typen­vergleich nicht mit einer Gesamt­hands­gemeinschaft gleich­gestellt werden kann (BFH, Urteil v. 23.7.2024 – II R 11/22; veröf­fent­licht am 5.12.2024).