Aufteilung der Globalbeiträge für den VZ 2025
Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für die Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag) für den VZ 2025 bekanntgegeben (BMF, Schreiben v. 28.11.2024 – IV C 4 – S 2221/20/10002 :006).
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
- Die in dem Schreiben aufgeführten Tabellen gelten für den gesamten VZ 2025.
- Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.
Quelle: BMF, Schreiben v. 28.11.2024 – IV C 4 – S 2221/20/10002 :006, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)