Ermäßigter Steuersatz für Sammlermünzen
Das BMF hat zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Umsätze mit Sammlermünzen Stellung genommen und den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 2.12.2024 – III C 2 – S 7246/19/10002 :001).