Schuldbefreiende Drittschuldnerzahlung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Zahlt der Dritt­schuldner im Insol­venz­eröff­nungs­ver­fahren gemäß § 24 Abs. 1 i.V.m. § 82 InsO schuld­befrei­end auf ein Konto des späteren Insol­venz­schuldners, verein­nahmt dieser das Entgelt für die von ihm umsatz­steuer­pflichtig erbrachte Leistung ab­schließend, so dass keine Masse­verbind­lich­keit im Sinne des § 55 Abs. 4 InsO vorliegt (BFH, Urteil v. 29.8.2024 – V R 17/23; veröf­fent­licht am 12.12.2024).