Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung

Bei der Prüfung, ob der für eine private Nutzung betrieb­licher Fahr­zeuge streitende Anscheins­beweis erschüt­tert ist, müssen sämt­liche Um­stände berück­sichtigt werden. Ein Fahrten­buch darf nicht von vorn­herein mit der Begrün­dung außer Betracht gelas­sen werden, es handele sich um ein nicht ordnungs­gemäßes Fahrten­buch (BFH, Urteil v. 22.10.2024 – VIII R 12/21; veröf­fent­licht am 19.12.2024).

 

Hintergrund: Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist die private Nutzung eines Fahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listen­preises im Zeitpunkt der Erst­zulas­sung zuzüglich der Kosten für Sonder­aus­stattung einschließlich Umsatz­steuer anzu­setzen. Die Vorschrift ist auch auf zu mehr als 50 % betrieb­lich genutzte Fahrzeuge anzu­wenden, die der Steuerpflichtige, ohne deren wirt­schaft­liches Eigentum erlangt zu haben, lediglich als Leasingnehmer nutzt (BFH, Urteil v. 12.3.2024 – VIII R 1/21, BStBl II 2024, 633, Rz 17, m.w.N.).