DSGVO: Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung

Eine auf Auskunfts­erteilung gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO gerich­tete Klage ist mangels Beschwer grund­sätzlich unzu­lässig, wenn es an einem dem Klage­verfahren vor­aus­gehenden außer­gericht­lich gestell­ten Antrag auf Aus­kunfts­erteilung fehlt. Das Aus­kunfts­recht nach Art. 15 DSGVO ist inhalt­lich nicht mit einem Akten­einsichts­recht identisch (BFH, Urteil v. 12.11.2024 – IX R 20/22; veröf­fent­licht am 19.12.2024).