Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025 (BMF)

Das BMF hat das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV) ab 2025 neu gefasst und an die Änderung der §§ 2, 4a, 7, 8 und 13 MV durch die „Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung“ und die Änderung des § 4 MV durch das Jahressteuergesetz 2024 angepasst (BMF, Schreiben v. 12.12.2024 – IV D 1 – S 0229/22/10002 :005).

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.