Bewertung: Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
Für die Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist dessen konkrete Verwendung am erbschaftsteuerlichen Bewertungsstichtag maßgeblich (FG Münster, Urteil v. 14.11.2024 – 3 K 2383/23 F; Revision zugelassen).