Rechtsprechung | Neue Verfahren vor dem BVerfG (BFH)

Der BFH informiert über drei neue Verfahren beim BVerfG, welche hinsichtlich der Regelung des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO bedeutsam sein können.

Das erste Verfahren betrifft das fehlende Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Das Az. beim BVerfG lautet 2 BvR 110/24 (Vorinstanz: BFH, Urteil v. 26.9.2023 – IX R 16/22,

Das zweite Verfahren betrifft die Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit der Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler. Das Az. beim BVerfG lautet 2 BvR 555/24 (Vorinstanz: BFH, Urteil v. 25.10.2023 – I R 35/21,

Das dritte Verfahren betrifft ebenfalls die Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit der Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler sowie die Unzulässigkeit der Klageänderung während des Revisionsverfahrens. Das Az. beim BVerfG lautet 2 BvR 556/24 (Vorinstanz: BFH, Urteil v. 25.10.2023 – I R 8/18).