Energetische Maßnahmen nach § 35c EStG
Das BMF hat sein Schreiben zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden neu gefasst und das amtliche Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigten Person aktualisiert (BMF, Schreiben v. 23.12.2024 – IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :008).
Hintergrund: Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die mit der Steuererklärung einzureichende Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen hat das BMF in Abstimmung mit den Ländern ein Muster im Word-Format und als ausfüllbares PDF-Dokument bereitgestellt.
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
- Zum 1.1. 2025 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen zu einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen können daher für Maßnahmen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird, auf dasselbe Musterzurückgreifen.
- Zu den bei einem früheren Maßnahmenbeginn zu verwendenden Musterbescheinigungen finden Sie im BMF-Schreiben weitere Erläuterungen.
Hinweis:
Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben v. 26.1.2023 – IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :006BStBl 2023 I S. 218, geändert durch BMF v. 6.2.2024 – IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :006 BStBl 2024 I S. 237. Es ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.