Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden

Der einem Steuer­pflich­tigen zu ge­währende Ersatz eines Ver­dienst­aus­fall­schadens führt auch in Höhe der hierauf ent­fallen­den Ein­kommen­steuer zu steuer­baren Ein­künften gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG. Die erst in einem späte­ren VZ vom Schädi­ger erstat­tete Steuer­last auf den Ver­dienst­aus­fall­schaden hat zur Folge, dass keine für eine tarif­ermäßigte Besteue­rung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG er­forder­liche Zusam­men­bal­lung von Ein­künften vor­liegt (BFH, Urteil v. 15.10.2024 – IX R 5/23; veröf­fent­licht am 9.1.2025).