Bankrecht: Unwirksamkeit von Klauseln zu „Negativzinsen“ (BGH)

Die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten sind unwirksam (BFH, Urteile v. 4.2.2025 – XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23). Zudem sind die von einer Bank gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard und einer Ersatz-PIN unwirksam (BGH, Urteil v. 4.2.2025 – XI ZR 161/23).