Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht

Der Begriff „Schul- und Hoch­schul­unter­richt“ im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL um­fasst nicht die Ertei­lung von Flug­unter­richt (BFH, Urteil v. 13.11.2024 – XI R 31/22; veröf­fent­licht am 20.2.2025).

Hintergrund: Steuerfrei sind Vorträge, Kurse und andere Veran­staltun­gen wissen­schaft­licher oder beleh­render Art, die von juristischen Perso­nen des öffent­lichen Rechts, von Verwal­tungs- und Wirt­schafts­akademien, von Volks­hoch­schulen oder von Einrich­tungen, die gemein­nützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufs­verbandes dienen, durch­geführt werden, wenn die Einnahmen über­wiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden, § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG.