Übertragung einer in der Gesamthandsbilanz einer Personengesellschaft gebildeten Rücklage nach § 6b Abs. 3 EstG

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Kommanditisten (Mitunternehmer) einer KG, in deren Gesamthandsbilanz der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks der Gesellschaft durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden ist, von ihrem Wahlrecht auf Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen können (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 10.7.2024 – 2 K 14/23; Revision nicht zugelassen).

Hintergrund: Nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EStG kann der Steuerpflichtige im Wirtschaftsjahr der Veräußerung eines begünstigten Wirtschaftsguts eine Reinvestitionsrücklage bilden. Die Rücklage wird gewinnmindernd gebucht. Für die Bildung der Rücklage ist nur entscheidend, dass der eingestellte Betrag aus der Veräußerung eines nach § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG begünstigten Wirtschaftsguts resultiert.