Verfallene Prepaid-Guthaben aus Mobilfunkverträgen

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim (Mobilfunk-)Provider verbleiben, bei diesem ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für von ihm während der Laufzeit des Prepaid-Vertrages gegenüber seinen Kunden erbrachte Leistungen darstellen (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.9.2024 – 4 K 26/22; Revision zugelassen).