Sportwettensteuer: Verfassungsbeschwerden gegen Erhebung einer Sportwettensteuer

Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden von Online-Sportwettenveranstalterinnen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Erhebung einer Sportwettensteuer in Höhe von 5 % der Wetteinsätze auf Grundlage von § 17 Abs. 2 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) in der vom 1.7.2012 bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung für Anmeldungszeiträume im Jahr 2012 richten, sind unzulässig (BVerfG, Beschlüsse v. 27.2.2025 – 1 BvR 2253/23 und 1 BvR 115/24; veröffentlicht am 8.4.2025).