Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer
Die Stadt Wiesbaden durfte den sog. Wassercent einführen. Die Wasserverbrauchsteuer ist rechtlich nicht zu beanstanden (Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil v. 9.4.2025 – 7 K 941/24.WI; Berufung zugelassen).
Die Stadt Wiesbaden durfte den sog. Wassercent einführen. Die Wasserverbrauchsteuer ist rechtlich nicht zu beanstanden (Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil v. 9.4.2025 – 7 K 941/24.WI; Berufung zugelassen).