Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung nach § 7b EstG
Das BMF hat ein Schreiben zur Neufassung des Anwendungsschreibens zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG v. 7.7.2020, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben v. 29.5.2024, veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 21.5.2025 – V C 3 – S 2197/00009/011/024).
Hintergrund: Mit Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4.8.2019 (BGBl. I S. 1122) wurde mit § 7b EStG eine neue Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen eingeführt. Mit Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe e des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019(BGBl. I S. 2451) wurden der Anwendungsbereich des § 7b EStG auf den Veranlagungszeitraum 2018 erweitert (§ 52 Absatz 15a Satz 1 EStG) und der Abzug als Werbungskosten ermöglicht (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 EStG). Mit Artikel 4 Nummer 2 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2294) wurde die Sonderabschreibung nach § 7b EStGin modifizierter Form wieder ermöglicht. Mit Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness vom27.3.2024 (BGBl. I Nr. 108) wurde der zeitliche Anwendungsbereich der Sonderabschreibung verlängert und die maßgeblichen Kostenbezugsgrößen (Baukostenobergrenze und maximale Bemessungsgrundlage) aufgrund der veränderten Realitäten im Bausektor angehoben.
Das BMF führt hierzu u.a. weiter aus:
- Das Schreiben regelt die Anwendung der Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG und ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt in allen offenen Fällen anzuwenden.
- Es ersetzt die folgenden Schreiben:
- BMF-Schreiben vom 7.7.2020 (BStBl I S. 623),
- BMF-Schreiben vom 21.9.2021 (BStBl I S. 1805) und
- BMF-Schreiben vom 29.5.2024 (BStBl I S. 907).
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.