Kapitalertragsteuer: Ausstellung von Steuerbescheinigungen

Das BMF hat sein Schreiben v. 23.5.2022 (BStBl I S. 860) zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG neu gefasst (BMF, Schreiben v. 16.5.2025 – IV C 1 – S 2401/00008/014/051).

Hinweis:

Das Schreiben, welches die Muster der Steuerbescheinigungen enthält, ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.