Mit dem beschlossenen Gesetz werden die Grundrechtseinschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf eine entsprechende Rechtsgrundlage gestellt. Die bisherige Generalklausl im Infektionsschutzgesetz wird mit einer beispielhaften Aufzählung ergänzt, welche Maßnahmen per Verordnung die Länder regeln können (Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Veranstaltungsverbote, Schließungen, Zusammenkünfte, Versammlungen, Reisen). Der Datenschutz im Zusammenhang wird verbessert und die Begrifflichkeit der epidemischen Lage definiert. Mit einem Bündel von Maßnahmen sollen die Infektionsketten durchbrochen und Impfzentren effizient eingerichtet werden. Eine Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung soll weiterhin ermöglicht werden, allerdings nicht bei Rückkehr aus Risikogebieten. Für besonders belastete Krankenhäuser wird ein Rettungsschirm aufgelegt. Abgeschlossen wird das Gesetz mit Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
AKTUELLE INFORMATIONEN:
Aufgrund der aktuellen Situation haben wir uns dazu entschlossen, die Seminartermine für "01|21 - Arbeitnehmerrecht/Lohnabrechnung 2021" sowie für "02|21 - Einkommensteuerveranlagung 2020" als Präsenzseminare vor Ort abzusagen.
Stattdessen bieten wir diese Seminare nun als Webinare an.
Wir freuen uns schon jetzt Sie wieder demnächst auf unseren Seminaren begrüßen zu dürfen!
Ihr b.b.h. fortbildungswerk