Gesetzgebung: Bundesrat äußert sich zum Wachstumschancengesetz

Der Bundesrat hat sich am 20.10.2023 zu dem von der Bundesregierung geplanten Wachstumschancengesetz geäußert, das umfangreiche Änderungen im Steuerrecht vorsieht (BR-Drucks. 433/23 (Beschluss)). U. a. wird eine Änderung für die Steuerbefreiung von PV-Anlagen vorgeschlagen.

Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme u. a. aus:

  • Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die Einführung der elektronischen Rechnung / e-Rechnung um zwei Jahre zu verschieben. Er ist der Auffassung, dass auch der Empfang von elektronischen Rechnungen erst ab dem 01.01.2027 verpflichtend sein sollte. Damit bliebe zum einen genügend Zeit, um Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnung zu klären und branchenspezifische Besonderheiten bei der Ausgestaltung des strukturierten elektronischen Formats zu berücksichtigen. Zum anderen werden durch die Neuregelung zahlreiche Unternehmen ihre Geschäftsprozesse und IT-Systeme anpassen müssen.
  • Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in der Regelung des § 3 Nr. 72 EStG (Steuerbefreiung für bestimmte PV-Anlagen) enthaltenen Größenmerkmale als Freibeträge in der Hinsicht gesetzlich ausgestaltet werden können, dass die Einnahmen und Entnahmen der Photovoltaikanlage(n) nicht steuerbefreit sind, deren Leistungsvermögen zur Grenzwertüberschreitung führt. Eine Freibetragsregelung würde gegenüber einer Freigrenze den Fallbeileffekt vermeiden und damit die Akzeptanz bei Bürgern erhöhen. Gleichsam würde durch eine Freibetragsregelung ein größerer Anreiz zur Investition in Photovoltaikanlagen geschaffen und damit ein bedeutenderer Beitrag zu der erforderlichen Energiewende geleistet.
  • Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die geplante Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 73 EStG-E zu streichen (demnach sollen Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung zukünftig steuerfrei bleiben, sofern die Summe der Einnahmen i. S. des § 21 Absatz 1 EStG eines Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum insgesamt weniger als 1.000 € betragen hat). Die Einnahmen in den für die Finanzämter aufwendigen Fällen liegen regelmäßig über 1.000 €. Betroffen von der Freigrenze sind daher allenfalls Fälle mit z. B. der Vermietung eines Stellplatzes oder der privaten Verpachtung eines Ackers. Hier ist die Erklärung für Steuerpflichtige recht einfach zu erstellen und für die Finanzämter zu bearbeiten, weswegen die Bürokratieentlastung diesbezüglich als gering angesehen werden kann.
  • Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob im Zuge der befristeten Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter der maßgebliche Faktor („das Zweieinhalbfache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes“) verringert werden kann.
  • Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, verfassungsrechtlich gebotene Maßnahmen zur Vermeidung einer zukünftigen „doppelten Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu ergreifen. Er weist jedoch darauf hin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen erst für Rentenjahrgänge ab dem Jahr 2023 greifen und in der vorliegenden Ausgestaltung auch noch nicht ausreichen, um „doppelte Besteuerungen“ für alle zukünftige Rentenkohorten vollständig zu vermeiden. Zudem können sie in einigen Fällen zu einer Überkompensation führen.
  • Anstelle einer Umsetzung der Klimaschutz-Investitionsprämie durch die Finanzverwaltungen der Länder fordert der Bundesrat, diese als Zuwendung durch den Bund (z. B. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA) zu verwalten und aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Die im Gesetzentwurf geplante Regelung der Klimaschutz-Investitionsprämie, die als steuerfremde Förderung gewährt würde, führt neben den finanziellen Belastungen zu erheblichem Verwaltungsaufwand in der Steuerverwaltung.
  • Der Bundesrat fordert eine Senkung der Strompreissteuer auf das europäische Mindestmaß – in einem weiteren Schritt eine kurzfristig umzusetzende Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor.