Die Mineralölsteuer für Gasöl ist nur ein Punkt im Wettbewerb. Im übrigen hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft von einer Vielzahl von Faktoren ab, sodass eine isolierte Betrachtung keine belastbaren Aussagen zulassen. Dies erklärt die Bundesregierung aufgrund einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion. Darin wird auch die Steuerentlastung für die Landwirtschaft nach Paragraph 57 des Energiesteuergesetzes erläutert. Landwirte haben die Möglichkeit zur vereinfachten Antragstellung auf diese Steuerentlastung. Die Bundesregierung erklärt außerdem, dass die Steuerbelastung für Gasöl für die Landwirtschaft in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht bekannt sei.
AKTUELLE INFORMATIONEN:
Aufgrund der aktuellen Situation haben wir uns dazu entschlossen, die Seminartermine für "01|21 - Arbeitnehmerrecht/Lohnabrechnung 2021" sowie für "02|21 - Einkommensteuerveranlagung 2020" als Präsenzseminare vor Ort abzusagen.
Stattdessen bieten wir diese Seminare nun als Webinare an.
Wir freuen uns schon jetzt Sie wieder demnächst auf unseren Seminaren begrüßen zu dürfen!
Ihr b.b.h. fortbildungswerk