Prozesskostenhilfe: PKH-Rechner aktualisiert

Das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen hat eine aktualisierte Excel-Tabelle zur Berechnung von Prozesskostenhilfesätzen veröffentlicht.

Mit dem PKH-Rechner können Nutzer ermitteln, ob in ihrer finanziellen Situation Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden kann. Zudem lässt sich feststellen, ob und in welcher Höhe die Kosten eines Rechtsstreits ggf. in Raten zurückzuzahlen sind.

Hierzu führt das Justizministerium NRW weiter aus:

  • In der neuen Version 6.4 der PKH/VKH-Berechnungstabelle neben den Freibeträgen und dem Kindergeld, u.a. der Rundfunkbeitrag und die bundesweiten Regelbedarfe berücksichtigt. Wie und wo Einkommen, Versicherungsbeiträge und weitere Werte einzugeben sind, erfahren Sie in der einer Kurzanleitung.
  • Die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe soll Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Rechte zu verfolgen oder zu verteidigen, wenn sie die damit verbundenen Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen können.
  • Das Verfahren bzw. der Prozess darf allerdings nicht nur geringe Aussicht auf Erfolg haben und nicht mutwillig erscheinen. Je nach wirtschaftlicher Situation müssen die angefallenen Kosten des Rechtsstreits in monatlichen Raten zurückgezahlt werden oder nicht.