Seit dem Urteil des EuGH sind Unternehmen in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Dies kann auf verschiedenste Art und Weise passieren: online, per App oder auch per Stechuhren usw. Arbeitgeber haben in der EU die Pflicht dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden. Das Arbeitsgesetz kennt unter anderem Regelungen zur erlaubten Zahl der Arbeitsstunden pro Tag und Woche. Dabei sind acht Stunden ein Mittelwert, 10 Stunden am Tag sind der Höchstwert. Die maximale Arbeitszeit pro Woche darf 48 Stunden nicht überschreiten. Wichtig ist, dass nach Tarifvertrag oder Vereinbarungen Abweichungen möglich sind.