Beschreibung
Ab dem 01.01.2025 treten umfassende Änderungen bei der Kleinunternehmerbesteuerung in Kraft.
Durch das Jahressteuergesetz 2024 können deutsche Unternehmer erstmals die Kleinunternehmerregelung in anderen EU Mitgliedstaaten nutzen und ausländische Unternehmer in Deutschland anwenden.
Dies betrifft alle Unternehmer mit einem Umsatz von bis zu 100.000 € innerhalb der Europäischen Union. Hierfür wird eine neue Kleinunternehmer Identifikationsnummer eingeführt und es gelten besondere Meldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze.