Corona: überarbeitete Testverordnung

Die Bundesregierung wird die Testverordnung ändern: Danach sollen ab dem 01.07.2022 kostenlose Bürgertests nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten werden, wie z.B. für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen werden künftig mit einem Selbstanteil von 3 € belegt.

Darüber hinaus werden die Vergütungen für Teststellen reduziert. Zudem werden umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt.

Das Bundesministerium für Gesundheit kalkuliert für die neue Testverordnung im zweiten Halbjahr mit Kosten von 2,6 Milliarden €. Das entspricht einer Reduktion um zwei Drittel gegenüber dem ersten Halbjahr dieses Jahres.