
Präsenzseminare Übersicht
08|23 Umsatzsteuer 2022/2023
Das Seminar bereitet die aktuellen Probleme des Umsatzsteuerrechtes praxisgerecht mit Beispiels- und Buchungsfällen auf. Neben den gesetzlichen Regelungen werden BMF-Schreiben, BFH-Urteile und Richtlinien eingebracht.
07|23 Aktuelle Buchungsfälle
Das Seminar behandelt die Probleme bei Erfassung und Buchung, die durch aktuelle Gesetzesbeschlüsse und Verwaltungsanweisungen in der letzten Zeit häufig auftreten. Mit zahlreichen Beispielsfällen und Buchungshinweisen wird eine praxisgerechte Anwendung von zum Teil komplexen Bereichen möglich.
06|23 Aktuelles Steuerrecht
Das Seminar setzt die aktuellen Gesetzesbeschlüsse in praxisgerechter Form um und nimmt auf zwischenzeitliche Rechtsprechung und neue Verwaltungsanweisungen Bezug. Im Seminar werden die neuesten Rechtsprechungsfälle und Verwaltungsanweisungen zu den aktuellen Problemfeldern in Buchhaltung und Steuererklärungen erarbeitet. Neuerungen aus praxisrelevanten Problembereichen werden tagesaktuell eingebracht.
05|23 Aktuelle Lohninformationen
Die Frage des steuerpflichtigen oder steuerfreien Arbeitslohns steht stets im Fokus der steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Außenprüfung. Das Seminar soll aktuelle Fragen rechtssicher beantworten.

Webinare Übersicht
92|23 Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist ein praxisrelevantes Thema, welches vor allem kleinere Gewerbemandate als auch die Freiberufler betrifft. Anlass genug, um sich die rechtlichen wie auch praktischen Spielregeln dieser Gewinnermittlungsart einmal grundlegend anzuschauen und aktuelle Themen aufzugreifen
93|23 Jahresabschluss: Bilanz
Das Seminar vermittelt Mitarbeitern, die mit der Jahresabschlusserstellung beschäftigt sind, aktuelle fachliche Neuerungen, zeigt regelmäßig wiederkehrende Abschlusssachverhalte auf und gibt einen Überblick über die jährlichen Anforderungen, damit der Jahresabschluss 2022 rechtssicher erstellt werden kann.
94|23 Wechsel der Gewinnermittlungsart
Das Seminar baut auf Grundkenntnissen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und zur Bilanzierung auf und behandelt en steuersystematischen Weg des Wechsels zwischen diesen beiden Gewinnermittlungsarten. Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen zum Bestandsvergleich wechseln, wenn sich während ihrer unternehmerischen Tätigkeit die Verhältnisse dahingehend ändern, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Buchführungspflicht erfüllt werden. Während bei der EÜR das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt, gilt beim Betriebsvermögensvergleich das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, demgemäß für jedes Wirtschaftsjahr durch Erfassung von Forderungen, Warenbeständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen und Wertberichtigungen das wirtschaftlich erzielte Ergebnis ermittelt wird. Ein Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜR kommt in Betracht, wenn für den Steuerpflichtigen die gesetzliche Buchführungspflicht wegfällt oder er bisher freiwillig Bücher führt und Jahresabschlüsse macht, aber künftig seinen Gewinn nach der vereinfachten Gewinnermittlung im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG ermitteln möchte.
95|23 Verfahrensdokumentation
- Die genauen Inhalte werden Ihnen in Kürze noch bekannt gegeben. -

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