Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie
Die Bundesregierung hat am 06.07.2022 den vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)“ beschlossen. Das Gesetz dient der Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen. Daneben enthält es eine Reihe von Erleichterungen für innerstaatliche Umwandlungen von Unternehmen.