Dieselgate: Verjährung von Schadensersatz-ansprüchen

Die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal hat spätestens mit Schluss des Jahres 2016 begonnen. Zu diesem Zeitpunkt kann die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 BGB angenommen werden (BGH, Urteil v. 14.07.2022 – VII ZR 422/21).