Änderungen im Berufsrecht

Am 01.08.2022 treten Änderungen der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) und der Fachberaterordnung (FBO) in Kraft. Hierauf macht die BStBK aufmerksam.

Hintergrund: Die Satzungsversammlung der BStBK hat am 03.05.2022 Änderungen der BOStB und der Fachberaterordnung FBO beschlossen. Eine Anpassung der BOStB war insbesondere aufgrund des zum 01.08.2022 in Kraft tretenden Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften erforderlich geworden.

Hierzu führt die BStBK u.a. weiter aus:

  • Die BOStB wurde an die seit der letzten Novellierung ergangene Rechtsprechung (z.B. im Bereich der Werbung) angepasst.
  • Auch berücksichtigt die Novelle der BOStB neue Entwicklungen bei den vereinbaren Tätigkeiten wie etwa die Einführung des Restrukturierungsbeauftragten und Sanierungsmoderators im Insolvenzrecht.
  • Bei der Fachberaterordnung wurden insbesondere die Anlagen zur FBO, die die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse regeln, überarbeitet. Hinsichtlich der Pflichtfortbildung wird nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass diese auch in elektronischer Form (z.B. durch Teilnahme an einem Online-Seminar) erfolgen kann.
  • Das BMF gab am 20.06.2022 grünes Licht für die beschlossenen Änderungen der BOStB und FBO.