Reform der Gebäudeförderung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 27.07.2022 nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt.

Im Einzelnen zur Reform der BEG:

Die Reform der BEG hat den klaren Fokus auf der Neuausrichtung der Sanierungsförderung. Zeitlich wird sie in zwei Schritten vollzogen: 1) kurzfristig gelten ab dem 28. Juli 2022 neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung und 2) ab dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.