Neue Gesetze ab 1. September 2022

Neuer Monat, neue Gesetze: Ab September gelten wieder aktuelle Gesetzesänderungen in Deutschland. Diese Regelungen kommen bei dem Energie-Bonus, Amazon, der Pflege und in anderen Bereichen auf die Menschen zu.

Der neue Monat ist da und auf Verbraucher und Verbraucherinnen kommen wieder allerlei neue Gesetzesänderungen und Regeln zu. Ab dem 1. September ändert sich so einiges, bei den Coronaregeln, der Energiepausschale, Amazon Prime, Sonderurlaub für Beamte und vieles mehr. Diese Gesetzesänderungen gelten vor allem ab dem 01.09.2022.

Die Energiepauschale kommt

Ab September wird allen Menschen, die Einkommensteuer zahlen, einmalig mit dem Gehalt die Energiepauschale ausbezahlt. Sie beläuft sich auf 300 Euro brutto. Das bedeutet: Es gibt nicht das volle Geld. Die Summe hängt vom Verdienst der Person ab.

Die Energiepauschale kriegen alle Arbeitnehmer:innen, Auszubildende, Student:innen im bezahlten Praktikum, Selbstständige oder auch ehrenamtliche, die steuerfreie Einkünfte erhalten. Zudem bekommen den Bonus auch alle Personen, die in Elternzeit, Mutterschutz, Kurzarbeit, Krankengeld, Transferkurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder eine Verdienstausfallentschädigung bekommen. Selbstständige bekommen die Energiepauschale ausbezahlt, wenn sie diese bei der nächsten Einkommensteuer-Vorauszahlung als Minderung angeben. Arbeitgeber:innen sind nicht verpflichtet die Energiepauschale sofort im September mit der Lohnabrechnung auszubezahlen.

Neues zu Corona

Am 31. August tritt die Corona-Einreiseverordnung außer Kraft. Ab dem 1. September gilt diese Gesetzesänderung. Ob diese Regelung verlängert wird, ist aktuell noch unklar. Das Bundesministerium hat aber zuletzt vorgeschlagen, dass es ab Oktober wieder Maßnahmen geben soll. „Die bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden bis zum 30. September 2022 befristet“ heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.