Körperschaftsteuer: Dividenden eines Versorgungswerkes

Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleich­heitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungs­werk von inländischen Kapital­gesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG einem abgeltenden Kapitalertrag­steuerabzug von den Bruttoeinnahmen mit einer teilweisen Abstandnahme auf drei Fünftel des Steuerabzugs unterliegen (BFH, Urteil v. 17.05.2022 – VIII R 2/18; veröffentlicht am 25.08.2022).