Drittes Entstungspaket
Bundesministerium der Finanzen
Mitteilung vom 05.09.2022
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise bereits mit zwei Entlastungspaketen im Jahr 2022 umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zudem ist am 4. September ein drittes Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Milliarden Euro von den Koalitionsparteien vorgestellt worden, das jetzt umgesetzt werden und kleine Einkommen, die arbeitende Mitte als auch Unternehmen entlasten soll. Bundesfinanzminister Lindner hat darüber hinaus Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt.
Um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit drei Entlastungspaketen im Volumen von insgesamt rund 95 Milliarden rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Das dritte und umfangreichste Entlastungspaket wurde am 4. September von den Koalitionsparteien vorgestellt und soll zügig realisiert werden. Es umfasst kurzfristige Hilfen, Reformen bei Wohngeld und Bürgergeld, zahlreiche steuerliche Maßnahmen und strukturelle Veränderungen, um Entwicklungen bei den Energiepreisen zu dämpfen.
Ein gesondertes Maßnahmenpaket unterstützt zudem Unternehmen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind. Um darüber hinaus zusätzliche steuerliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger infolge der Inflation zu vermeiden, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt.
Erstes Entlastungspaket
Das erste Entlastungspaket umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
- EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 entfallen
Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit bei den Stromkosten um insgesamt 6,6 Mrd. Euro entlastet. - Einmaliger Heizkostenzuschuss
Beziehende von Wohngeld erhalten damit 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 Euro.
Rückwirkend zum 1. Januar 2022:
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro gestiegen.
- Der Grundfreibetrag um 363 Euro auf 10.347 Euro gestiegen.
- Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie auf 38 Cent gestiegen.
Zweites Entlastungspaket
Das zweite Entlastungspaket beinhaltet insbesondere folgende Maßnahmen:
- Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
- Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
- Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro.
- Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.
- Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für drei Monate vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter.
- Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022.
Mehrbelastungen vermeiden
Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner am 10. August 2022 Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Es sieht vor, für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anzupassen, um so steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.
Die Eckpunkte sehen für 2023 insbesondere folgende Änderungen vor:
- Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro.
- Verschiebung der Tarifeckwerte entsprechend der erwarteten Inflation. Der Spitzensteuersatz soll damit bei 61.972 statt bisher 58.597 Euro greifen.
- Besonders hohe Einkommen (sogenannter Reichensteuersatz) ab 277.836 Euro sind ausdrücklich von dieser Anpassung ausgenommen.
Zudem sollen Familien gezielt unterstützt werden, indem Kindergeld und Kinderfreibetrag bis 2024 schrittweise angehoben werden. Außerdem soll der Unterhaltshöchstbetrag für 2022 angehoben werden.