Neuregelungen ab Oktober

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn wird erneut angehoben. Er steigt von 10,45 auf 12 Euro. Tarifverträge, die niedrigere Gehaltsstufen vorsehen, sind dann in diesem Punkt hinfällig. Von der Erhöhung des Mindestlohns ab 1. Oktober werden in Rheinland-Pfalz laut einer Studie fast 290.000 Menschen und damit mehr als jeder sechste Beschäftigte profitieren. So viele Menschen verdienten derzeit weniger als zwölf Euro pro Stunde, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit. Berechnet habe dies das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Laut DGB hilft die neue Lohnuntergrenze vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten. Besonders betroffen seien das Gastgewerbe, Lieferdienste und der Einzelhandel.

Minijobber dürfen mehr verdienen

Zum 1. Oktober wird die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Auch für Beschäftigte in Midijobs, die bislang zwischen 450 und 1.300 Euro monatlich verdienen durften, gibt es Neuerungen: Die Grenze verschiebt sich ab Oktober auf 520 bis 1.600 Euro. Die Anhebung der Verdienstgrenze war nötig geworden, weil auch der Mindestlohn ab Oktober steigt. Im Video wird geschildert, welche Nachteile Minijobs haben. So werden keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt. Zum Beginn der Corona-Pandemie haben viele Mini-Jobber ihre Arbeit vorzeitig verloren. Denn für Minijobber gibt es kein Kurzarbeitergeld.

Umsatzsteuer auf Gas wird gesenkt

Die Energiepreise gehen derzeit durch die Decke. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, den Mehrwertsteuersatz auf Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent zu senken. Mit der Absenkung der Mehrwertsteuer soll die umstrittene Gasumlage ausgeglichen werden.