Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters

Eine Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG kommt nicht in Betracht, wenn über das Vermögen eines Dritten, der das vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt für Rechnung des Leistenden eingezogen hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bevor der Dritte das Entgelt an den Leistenden weitergeleitet hat (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 31.03.2022 – 1 K 2073/21; Revision anhängig, BFH-Az. XI R 15/22).