ExtraEnergie: Handlungsempfehlungen bei Lieferstopp

Die Verbraucherzentrale NRW hat Handlungsempfehlungen für (ehemalige) Kunden des Energieversorgers ExtraEnergie für den Fall einer Preiserhöhung oder eines Lieferstopps veröffentlicht.
Hintergrund: Gleich mehrere rechtliche Schritte der Verbraucherzentrale NRW gegen den Anbieter ExtraEnergie gehen der aktuellen Situation voraus:
Bereits im Juli 2022 hat ExtraEnergie Preiserhöhungsschreiben an Verbraucher trotz bestehender Preisgarantien verschickt. Die Verbraucherzentrale NRW hat ExtraEnergie deswegen abgemahnt und eine Einstweilige Verfügung beantragt. Daraufhin hat das Landgericht Düsseldorf am 26.08.2022 der ExtraEnergie GmbH diese Preiserhöhung für den Zeitraum der vereinbarten Preisgarantie untersagt. Wer der Preiserhöhung widersprochen hatte, dem wurde eine Einstellung der Belieferung angekündigt – denn ExtraEnergie hat solche Widersprüche in Vertragskündigungen umgedeutet.
Deswegen hat die Verbraucherzentrale NRW den Anbieter in Bezug auf Gaskundschaft wiederum abgemahnt, woraufhin am 21.09.2022 eine Unterlassungserklärung des Unternehmens folgte. Doch in einigen Fällen ist die Lieferung tatsächlich eingestellt worden.
Die VZ NRW gibt nun Hinweise, wir zu verfahren ist, je nachdem, ob ein Widerspruch, eine Sonderkündigung oder sogar die Einstellung der Lieferung erfolgt ist oder nicht:
• Variante I – Verbraucher haben den Vertrag mit Preisgarantie nicht gekündigt
• Variante II – Verbraucher haben den Vertrag mit Preisgarantie bereits gekündigt