Kindergeld: Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse

Setzt die Familienkasse in einem gegen einen Kindergeldaufhebungsbescheid gerichteten Klageverfahren Kindergeld für den vom Aufhebungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung erfassten Regelungszeitraum fest, wird dieser Änderungsbescheid gem. § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Verfahrens und lässt die Klagebefugnis entfallen (BFH, Urteil v. 22.9.2022 – III R 23/21; veröffentlicht am 03.11.2022).